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Gehörschutz-Check

Liebe Kundinnen und Kunden,

 

seit dem 21. April 2018 ist die PSA-Verordnung (EU) 2016/425 in Kraft. Für Akustiker ergeben sich daraus folgende Verpflichtungen:

 

  1. Durchführung einer Anwenderschulung, die eine Einweisung in die Benutzung sowie in die sicherheitsrelevanten Aspekte des Gehörschutzes umfasst.
  2. Funktionsprüfung innerhalb von sechs Monaten nach der Auslieferung des maßgefertigten Gehörschutzes – unabhängig davon, ob dieser privat oder beruflich genutzt wird. Wir empfehlen Ihnen zwei Prüfmethoden, zwischen denen Sie wählen können.
  3. Dokumentation der Schulung und der Funktionsprüfung. Im Anschluss erhalten Sie von uns eine entsprechende Bestätigung.

 

Für einen reibungslosen Ablauf stellen wir Ihnen alle Informationen zur Durchführung der Funktionsprüfung (gültig für Produkte ab dem 01.07.2025) übersichtlich zur Verfügung – inklusive eines Formulars, mit dem Sie Ihre Ergebnisse einfach und vorschriftsgemäß melden können. Der bachmaier® comfort ist ebenfalls aufgeführt, unterliegt jedoch nicht der Prüfpflicht.

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Produkt

Prüfverfahren

Gehörschutzfunktionsprüfung

Falls Sie gleich Reklamieren wollen, folgen Sie bitte diesem Link zu unserem Reklamationsformular.

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