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Liebe Kundinnen und Kunden,
seit dem 21. April 2018 ist die PSA-Verordnung (EU) 2016/425 in Kraft. Für Akustiker ergeben sich daraus folgende Verpflichtungen:
Für einen reibungslosen Ablauf stellen wir Ihnen alle Informationen zur Durchführung der Funktionsprüfung (gültig für Produkte ab dem 01.07.2025) übersichtlich zur Verfügung – inklusive eines Formulars, mit dem Sie Ihre Ergebnisse einfach und vorschriftsgemäß melden können. Der bachmaier® comfort ist ebenfalls aufgeführt, unterliegt jedoch nicht der Prüfpflicht.