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Gehörschutz-Check

Liebe Kundinnen und Kunden,

 

seit dem 21. April 2018 ist die PSA-Verordnung (EU) 2016/425 in Kraft getreten. Für Akustiker ergeben sich daraus folgende Verpflichtungen:

 

1. Durchführung einer Anwenderschulung, die eine Einweisung in die Benutzung und die Sicherheitsaspekte des Gehörschutzes umfasst.

2. Innerhalb von sechs Monaten nach der Auslieferung ist eine Funktionsprüfung des maßgefertigten Gehörschutzes durchzuführen, unabhängig davon, ob dieser privat oder beruflich genutzt wird. Wir empfehlen Ihnen zwei Prüfmethoden, zwischen denen Sie wählen können.

3. Die Dokumentation der Schulung und der Funktionsprüfung ist erforderlich. Im Anschluss erhalten Sie von uns eine Bestätigung.

 

Für einen einfachen Prozess bieten wir Ihnen übersichtlich alle Informationen zur Durchführung der Funktionsprüfung sowie dieses Formular, mit dem Sie Ihre Ergebnisse einfach und gemäß den Vorschriften melden können.

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